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AGB

1. Geltung der Bedingungen

I. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. II. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch uns. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3. Preise

I. Die Lieferpreise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Fracht und sonstiger Nebenkosten. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung und Rechnung genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet. II. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferungs- und Leistungszeit

I. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. II. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. III. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. IV.Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verzug sind – außer bei Vorsatz oder gar grober Fahrlässigkeit durch uns – ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. V. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, dürfen wir die Ware auf seine Kosten einlagern. Wir können vom Vertrag zurücktreten und neben den nachgewiesenen Einlagerungskosten auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
VI. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt. VII.Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

6. Gewährleistung

I. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Form und Qualität gelten nicht als Fehler. Eigenschaften gelten nur als zugesichert im Sinn des § 459 BGB, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet haben.
II. Etwaige Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, welche auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
III. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers nachzuliefern oder nachzubessern. Es sind mindestens zwei Nachbesserungs- und Nachlieferungsversuche innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. IV.Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Nachlieferung nach angemessener Frist kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung)  erlangen. V. Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.

7. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei oder nach Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind gegen uns und unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.

8. Eigentumsvorbehalt

I. Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung, sowie bis zur Einlösung hierfür hingegebener Wechsel und Schecks (das gilt auch für das sogenannte Scheck-Wechsel-Verfahren) bleiben die Produkte unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gelten sie als Sicherung für unsere Saldoforderung. II. Die Vorbehaltsware ist gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. III. Soweit sich der Liefergegenstand im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Auftraggeber die sich gegen diesen richtenden Ansprüche, insbesondere alle Herausgabeansprüche, schon hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir sind berechtigt, die Ware aus dem Besitz des Auftraggebers wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen und zu diesem Zweck auch die Räumlichkeiten des Auftraggebers oder Besitzers zu betreten. Erlischt unser Eigentum an der Ware kraft Gesetzes zugunsten eines Dritten, der nicht Auftraggeber ist, so haftet uns der Auftraggeber dafür, daß der Dritte unsere Sicherstellung bewirkt. IV. Veräußert der Auftraggeber die von uns gelieferten Waren – gleich in
welchem Zustand -, so tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware. V. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen oder ähnliche Beeinträchtigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. VI. Liefert der Auftraggeber die Ware auf Kredit weiter, ist er verpflichtet, sich ebenfalls entsprechend dieser Klausel das Eigentum vorzubehalten. VII.Wir sind zur Abtretung der uns gegenüber dem Auftraggeber oder dessen Abnehmer zustehenden Forderungen berechtigt, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Auftraggebers etwas anderes bestimmen. VIII.Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von etwaigen ihn oder seinen Abnehmer betreffenden Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich zu benach richtigen, falls dadurch unsere Forderung beeinträchtigt werden kann. IX.Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9. Zahlung und Sicherheitsleistung

I. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Rechnung netto Kasse zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden  anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir
berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. II. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist, keine Rückbelastung erfolgt und der Wechsel eingelöst ist. Diskontzinsen und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind uns umgehend zu vergüten. III. Zahlungsverzug des Auftraggebers tritt 14 Tage nach Fälligkeit ohne Mahnung ein. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens behalten wir uns vor. IV. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks oder Wechsel angenommen worden sind. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Auslieferung der Ware zu verweigern. V. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

10.Datenspeicherung

Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, daß wir seine Daten, soweit das geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

11.Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

I. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. II. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Gütersloh, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist. Unter den gleichen Voraussetzungen ist für alle sich aus der Geschäftsverbindung unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl das Amtsgericht Gütersloh oder das Landgericht Bielefeld zuständig. III. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12. Copyright

I. Die Weiterverwendung unserer Kataloge und Prospekte oder von Teilen davon (Abbildungen) zu eigenen Zwecken (Werbung) ist nur mit schriftlicher
Genehmigung der LEMAITRE Deutschland GmbH zulässig. II. Die Nachahmung (Produktion) geschützter Modellrechte, Patente und
Sohlenformen sowie die Weitergabe an Dritte wird gerichtlich verfolgt.

Gütersloh, 01.10.2022

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